Fettabscheider

Entsorgung

Wartung

Wartung und Generalinspektion von Fettabscheidern. Entsorgung von Fettabscheider Inhalten in Hamburg und Süderelbe.

Entsorgung, Wartung, Generalinspektion von Fettabscheidern

Regionale Entwässerungs- bzw. Abwassersatzungen fordern die Einhaltung der DIN 4040-100

Als Betreiber einer Fettabscheideranlage sind Sie gemäß der Richtlinie für den Betrieb und die Überwachung von Fettabscheideranlagen in Verbindung mit der DIN 4040-100 (Abscheideranlagen für Fette) verpflichtet, folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Regelmäßige Leerung und Reinigung der Anlage durch sachkundiges Personal inkl. fachgerechter Entsorgung der Fettabscheiderinhalte.
  • Führen eines Betriebstagebuches mit allen notwendigen Nachweisen über Leerung/Reinigung und Wartung.
  • Durchführung der regelmäßigen Wartungen durch fachkundiges Personal gemäß DIN 4040-100.
  • Prüfung der Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage.

Was Sie als Betreiber wissen sollten

Im Abwasser enthaltene Fette können u.a. zu folgenden Störungen führen:

  • Fett kann sich im Kanal ablagern und Rohrleitungen verstopfen
  • Fett ist ein idealer Nährboden für Ungeziefer und Krankheitserreger
  • Fett kann aggressive Säuren bilden und Kanalrohre angreifen
  • Fett fault und führt zu erheblichen Geruchsbelästigungen
  • Fettabscheider schützen Kläranlagen

Diese Betriebe benötigen einen Fettabscheider:

Betriebe, die pflanzliche und tierische Fette verarbeiten, müssen ihr Abwasser über einen Fettabscheider in den öffentlichen Kanal einleiten. Hiervon betroffen sind z.B.:

  • Gaststätten, Hotels und Großküchen
  • Grill-, Brat- und Frittierküchen
  • Fleischereien und Schlachthöfe

Funktion und Pflichten bei Fettabscheidern

Funktionsweise von Fettabscheidern

Fettabscheider funktionieren nach dem Schwerkraftprinzip. Feststoffe setzen sich als Schlamm ab, Fette und Öle schwimmen auf und werden zurückgehalten, bevor das Abwasser in die Kanalisation fließt. Zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit muss ein Probenahmeschacht vorhanden sein

Pflichten bei Fettabscheidern

Bevor Sie Ihren Fettabscheider in Betrieb nehmen, muss er von einem Fachkundigen auf Funktion und Dichtheit (Generalinspektion) geprüft werden. Diese Prüfung muss alle  5 Jahre wiederholt werden. Fachkundig ist, wer unabhängig vom Betrieb arbeitet und über einen Fachkundenachweis für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Fettabscheidern, sowie die gerätetechnische Ausstattung verfügt.
Die Abscheideranlage ist mindestens einmal jährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Sachkundiger kann auch ein Mitarbeiter des Betriebes sein, der durch praktische Tätigkeit oder Ausbildung  gelernt hat, mit einem Fettabscheider sachgerecht umzugehen.

Es ist ein Betriebstagebuch zu führen in dem Entsorgungen, Eigenkontrollen, Wartungen, Reparaturen etc. festgehalten werden.

Fettabscheider Vorschriften: nach DIN 4040-100

Für Fettabscheider gelten besondere Vorschriften. Es ist ein Betriebstagebuch zu führen. In diesem sind die jeweiligen Daten und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Entsorgungstermine zu dokumentieren. Gegebenenfalls werden hier auch Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung eventuell festgestellter Mängel festgehalten.

Entsorgung, Wartung und Generalinspektion von Hebeanlagen in Hamburg, Seevetal, Buchholz.